Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Beispielsweise durch An- oder Zugehörige. Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden. Das Pflegegeld vermindert sich in dem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistung. Das Geld zahlt die Pflegekasse. Wir informieren Sie gerne bei einem individuellen Beratungsgespräch darüber.