Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Je höher der Pflegegrad eingestuft ist, desto höher sind die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten. Zur Terminabsprache für eine Begutachtung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Gern begleiten wir den Prozess gemeinsam mit Ihnen.