Fragen, die uns häufig gestellt werden
Die Grundpflege umfasst grundlegende pflegerische Tätigkeiten, die die Körperpflege, Ernährung und Mobilität betreffen. Sie beinhaltet Hilfeleistungen wie etwa beim Waschen, Anziehen, Essen und Unterstützung bei der Fortbewegung.
Die Behandlungspflege beinhaltet alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Arzt verordnet. Diese werden von einer examinierte Pflegekraft durchführt. Hierzu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten als Tablette oder Injektion, Blutdruckmessungen und Verbandswechsel.
Die Palliativpflege ist die spezielle Versorgung von Menschen am Lebensende mit dem Ziel, die Lebensqualität durch Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen zu verbessern. Sie umfasst auch die Unterstützung für die emotionalen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Familien.
Urlaubs- und Verhinderungspflege sind Leistungen der Pflegeversicherung, die genutzt werden können, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub. Sie bietet eine vorübergehende Betreuung durch professionelle Pflegekräfte oder andere Betreuungspersonen, um sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person weiterhin versorgt wird.
Pflegeberatung ist ein Service, der pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen über die verschiedenen Aspekte der Pflege informiert und unterstützt. Einschließlich Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegeplanung und organisatorischer Hilfe. Ziel ist es, eine optimale Pflege sowie Entlastung der pflegenden Angehörigen sicherzustellen.
Wohnberatung bietet Unterstützung und Informationen zur Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen, um deren Selbstständigkeit und Sicherheit zu erhöhen. Dazu gehören die Planung und Umsetzung von barrierefreien Lösungen, Finanzierungsmöglichkeiten und passende Wohnformen.
Ja. Unsere fachlich ausgebildeten MitarbeiterInnen begleiten Sie und Ihre Angehörigen gemeinsam mit einem medizinischen Team auch in schweren Zeiten und in der letzten Lebensphase.
Der Eigenanteil in unseren Wohngemeinschaften liegt aktuell bei 2.500 EUR monatlich. Die Miet- und Nebenkosten, die Pflege, die Betreuungspauschale, das Hauswirtschaftsgeld und viele weitere Leistungen sind mit diesem Betrag abgegolten. Die Kosten sind für alle Pflegegrade gleich.
Ja, melden Sie sich gern bei uns und wir vereinbaren einen Termin.
Ja, melden Sie sich gern bei uns und wir vereinbaren einen Termin.
Ja, Sie können sich bei Interesse bei uns melden und Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Es ist immer zu empfehlen, sich frühzeitig zu informieren und zu kümmern. Es gibt aber häufig auch kurzfristige Lösungen, wenn bei Ihnen ein plötzlicher Notfall eintritt.
Ja, Sie können sich auch frühzeitig bei uns melden und Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Es ist immer zu empfehlen, sich frühzeitig zu informieren und zu kümmern. Es gibt aber häufig auch kurzfristige Lösungen, wenn bei Ihnen ein plötzlicher Notfall eintritt.
Sie können gerne Ihren Rollator mitbringen, andernfalls stellen wir gerne Hilfsmittel für die Dauer des Aufenthaltes bei uns zur Verfügung.
Nach dem gemeinsamen Mittagessen besteht die Möglichkeit der Mittagsruhe. Dazu stehen in unseren gemütlich eingerichteten Räumen entweder Pflegebetten oder Relax-Sessel zur Verfügung. Es ist auch möglich, stattdessen eine Runde Fernsehen zu schauen oder nach Ihren ganz individuellen Wünschen zu entspannen.
Sehr gerne dürfen Sie Hausschuhe mitbringen. Und selbstverständlich können Sie auch gerne in gemütlicher Kleidung zu Besuch kommen. Ein eigenes, geräumiges Fach bietet Ihnen die Möglichkeit, persönliche Dinge in der Tagespflege zu lagern, so dass Sie nicht jedes Mal an alles Wichtige denken müssen.
Ganz wie es Ihnen am liebsten ist. Wir frühstücken jeden Morgen ausgiebig mit unseren Gästen und freuen uns, wenn Sie Appetit mitbringen. Gern auch zu einem zweiten kleinen Frühstück.
Wenn Sie tagsüber Inkontinenzmaterialen benötigen, müssen Sie diese selbst mitbringen. Ein eigenes, geräumiges Fach bietet Ihnen die Möglichkeit, persönliche Dinge in der Tagespflege zu lagern, sodass Sie nicht jedes Mal an alles Wichtige denken müssen.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Beispielsweise durch An- oder Zugehörige. Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden. Das Pflegegeld vermindert sich in dem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistung. Das Geld zahlt die Pflegekasse. Wir informieren Sie gerne bei einem individuellen Beratungsgespräch darüber.
Einen Anspruch auf ambulante Pflege haben hauptsächlich pflegebedürftige Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Die Einstufung übernimmt der Medizinische Dienst (MD). Die Anfrage wird über Ihre Krankenkasse organisiert.
Die Wohnung ist nicht möbliert und kann nach Ihren individuellen Wünschen und Geschmack eingerichtet werden. Eine Küchenzeile und ein barrierefreies Bad gehören zu jeder Wohnung dazu. Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Einrichtung und Gestaltung der Räume.
Ein klares Nein. Es ist nicht zwingend notwendig, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Zugleich ist ein Pflegegrad aber auch keine Hinderung und bei Bedarf kann der Hilfebedarf durch den ambulanten Pflegedienst oder den Besuch unserer Tagespflege im Haus gut aufgefangen werden.
Es gibt eine Liste mit Leistungen, die wir bei Bedarf anbieten. Dazu zählen unter anderem Mittagstisch, Medikamentenversorgung, Reinigung der Wohnung, Hausmeisterdienste und vieles mehr. Unsere Ansprechpartnerin vor Ort ist Ihnen bei Ihrer individuellen Anfrage gern behilflich.
Die Pflegeversicherung übernimmt bei gesetzlich versicherten Personen je nach Höhe des Pflegegrades einen Anteil der Sachleistungskosten. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist das Sachleistungsbudget, das der/dem Betroffenen durch die Pflegekassen zur Verfügung steht. Falls die Kosten über dem Sachleistungsniveau liegen, werden diese privat in Rechnung gestellt. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen, variieren die Kosten für die pflegerische Leistung zu Hause. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Pflegeleistungen zusammen, wie etwa der Grundpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, abhängig von der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Eine genaue Kostenübersicht stellen wir Ihnen als Angebot vorab zur Verfügung.
Melden Sie sich mit der Verordnung bei uns. Bei einem Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, werden die genauen Pflegebedarfe besprochen und die Pflege und Einsätze gemeinsam geplant. In den meisten Fällen ist ein Einsatz auch kurzfristig möglich.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Je höher der Pflegegrad eingestuft ist, desto höher sind die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten. Zur Terminabsprache für eine Begutachtung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Gern begleiten wir den Prozess gemeinsam mit Ihnen.