Die Pflegeversicherung übernimmt bei gesetzlich versicherten Personen je nach Höhe des Pflegegrades einen Anteil der Sachleistungskosten. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist das Sachleistungsbudget, das der/dem Betroffenen durch die Pflegekassen zur Verfügung steht. Falls die Kosten über dem Sachleistungsniveau liegen, werden diese privat in Rechnung gestellt. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.